Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung

Kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung
Ältere Menschen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Aktuell leben in Rheinland-Pfalz etwa eine Million Menschen über 60 Jahre, das ist mehr als ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Den Meisten von uns eröffnet dieser Wandel eine ganz neue Lebensphase, zu der es konkrete Vorstellungen gibt: Wir wollen möglichst lange eigenständig, selbstbestimmt und unabhängig in vertrauter Umgebung leben.
Um dies zu ermöglichen, muss sich die Infrastruktur in den Dörfern, Gemeinden und Städten verändern: Die Zunahme alleinstehender, unterstützungs- und pflegedürftiger Menschen erfordert neue Formen der Entlastung und Unterstützung. Ein gutes, selbstbestimmtes Leben im Alter wird deshalb in Zukunft auch davon abhängig sein, wie es gelingt, neue Formen der gegenseitigen Hilfe zu etablieren. In einem „Hilfe-Mix“ aus Familienangehörigen, Nachbarn, ehrenamtlichen und professionellen Kräften kann die Verantwortung für einen unterstützungsbedürftigen Menschen auf viele Schultern verteilt werden.
Unterstützung und Hilfe ist in einem derartigen Verständnis ein Ergebnis von Gemeinsamkeit, in dem sich alle Beteiligten abstimmen. Was, wo, wann und wie zu leisten ist, kann nur in gemeinsamer Entscheidung entstehen – durch gezielte Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung. Den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Gesetzliche Grundlagen
Das Pflegeversicherungsgesetz sieht die pflegerische Versorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, zu der die Institutionen des Staates ihren Beitrag leisten. Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen sollen eng zusammenwirken, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung zu gewährleisten (§ 8, 2 SGB XI).
Im Landespflegegesetz ist der Auftrag zur Planung (§ 3, LPflegeASG) den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Sie haben die Infrastruktur der Pflege zu erheben und geeignete Maßnahmen zu veranlassen, die die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur sicherstellen.
Als Instrument der Weiterentwicklung und Abstimmung sieht das Gesetz die die regionale Pflegekonferenz (§ 4, LPflegeASG) vor. Die Verwaltung ist dabei auf die Mitwirkung der Pflegedienstleister, der Pflegekassen, der Selbsthilfe und der kreisangehörigen Kommunen angewiesen. Sie vereinbaren in kooperativer Weise die Weiterentwicklung der Angebote. Die Verwaltung, in der Regel vertreten durch den Beigeordneten oder Dezernenten für Soziales, übernimmt den Vorsitz der Pflegekonferenz.
Strukturbildend wirkt das LPflegeASG auch durch die Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo), die im Zuge des Pflegeergänzungsgesetzes in die Pflegestützpunkte (§92c SGB XI) übergeleitet wurden. Die Trägerschaft der Beratungsstellen (§ 7a SGB XI) wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der regionalen Pflegekonferenz geregelt. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei dieser Aufgabe.
Zentrale Rolle der Kommunen
Lebensqualität im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit hängt ganz entscheidend davon ab, ob Menschen ihre Lebensentwürfe selbst bestimmen können. Der Kommunalpolitik kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Zu den wesentlichen Aufgaben in diesem Bereich zählen:
- Die Sicherstellung und Planung einer guten Infrastruktur. Dazu gehören die Verkehrsanbindungen, eine gute Lebensmittelversorgung und ausreichende Angebote für eine ambulante, medizinisch-pflegerische Betreuung.
- Die Förderung und der Ausbau barrierefreien Wohnraums und die konsequente Weiterentwicklung barrierefreier öffentlicher Räume.
- Die Förderung der Familienfreundlichkeit durch flexible Angebote der Tagesbetreuung und Begleitung von Menschen mit Demenz.
- Die Förderung der Selbsthilfepotentiale und die Einbindung des freiwilligen Engagements in professionelle Betreuungs- und Pflegearrangements.
- Die Koordination und Vernetzung des bürgerschaftlichen Engagements mit professionellen ambulanten Dienstleistungen.
- Die Weiterentwicklung der Pflegeberatung und des Case Managements mit der Integration der Pflegestützpunkte in die Infrastrukturplanung.
Regionale Pflegekonferenz
Fast alle Landkreise und kreisfreien Städte führen jährlich mindestens eine Regionale Pflegekonferenz durch, zu der sie regionale Akteure wie die Dienste und Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen, die Pflegestützpunkte, die Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, Dienstleister und Verbände der Pflege sowie Vertreter und Vertreterinnen der ehrenamtlichen Dienste und Selbsthilfeorganisationen einladen, am den Austausch am Runden Tisch zu pflegen. Ziel ist es, ein mehrdimensionales Bild der regionalen Lage im Bereich der Pflege, dem Vor- und Umfeld der Pflege sowie der Lebensqualität im Alter zu erhalten.
Die Pflegekonferenzen sind eine Plattform für Informationsaustausch, Meinungsbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Weiterentwicklung. Sie bilden interdisziplinäre Arbeitskreise zu aktuellen Themen.
Handbuch und Arbeitshilfen
Anlage: Analyse der Pflegestatistik, 1. Auflage, 30.6.2019

Ergänzung der „Arbeitshilfe zur Pflegestrukturplanung in Rheinland-Pfalz“
Kontakt

Thomas Pfundstein
06131 2069-27
tpfundstein@lzg-rlp.de

Marcus Bemsch
06131 2069-89
mbemsch@lzg-rlp.de

Berit Herger
06131 2069-37
bherger@lzg-rlp.de